Verkehrsrecht
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder einen Bußgeldbescheid / Strafbefehl erhalten haben: anwaltliche Hilfe ist erforderlich. Denn das Verkehrsrecht wird zunehmend komplizierter.
Bei der Unfallschadenabwicklung wird oft versucht, auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, Ihre Schadensersatznsprüche zu kürzen. Um dem entgegen zu wirken, nehme ich Ihre Angelegenheit gleich nach dem Unfall in die Hand und arbeite unnachgiebig an der Verwirklichung Ihrer berechtigten Ansprüche.
In Bußgeld- und Strafsachen (Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Unfallflucht, Fahrt unter Drogen-/Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung) gilt es vor allem, Ihren Führerschein zu erhalten. Zur Prüfung der Erfolgsaussichten, zur Erfassung von Mess- oder Verfahrensfehlern nehme ich für Sie Einsicht in die Gerichts- oder Behördenakte.